Bad Kreuznach Jahrmarkt 2010

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    • Bad Kreuznach Jahrmarkt 2010

      Patzer bei der Platzvergabe

      17.12.2009 - BAD KREUZNACH

      Von Robert Neuber

      JAHRMARKT Stadt bittet bestimmte Beschicker vor der Auswahl der Stände um Spende / Schausteller misstrauisch

      Wieder einmal sorgt der Jahrmarkt für Streit. Toni Thoma aus Andernach, Betreiber eines Autoscooters für Kinder, wirft dem Beigeordneten Karl-Heinz Gilsdorf (CDU) über einen Anwalt vor, die Auswahl der Beschicker schon zwei Wochen vor dem offiziellen Vergabetermin getroffen zu haben. Die Vergabe der Standplätze fand Montagabend im Ausschuss für Messen und Märkte statt.

      Der Hintergrund ist folgender: Vor zwei Wochen wurde ein Schreiben der Stadt an 180 Beschicker versandt, in dem um eine Spende für die geplante Gestaltung des "Jahrmarktskreisels" gebeten wurde. Dieser Kreisel am Mitfahrerparkplatz B41 (Ende Brückes) soll mit Spenden zum Jahrmarktsjubiläum 2010 vom Kreuznacher Künstler Gernot Meyer-Grönhof gestaltet werden. Beim Kreuznacher Schaustellerverband standen daraufhin die Telefone nicht mehr still. Schaustellerkollegen aus ganz Deutschland fragten bei Ralf Leonhard nach, was sie machen sollten - ob denn ihre Spendenbereitschaft einen Einfluss darauf habe, ob sie einen Standplatz bekommen. Der besagte Toni Thoma ließ über seinen Anwalt ausrichten: "Dieses Verhalten spricht sehr dafür, dass eine Platzvergabe bereits vor der offiziellen Ausschreibung vorgenommen wurde."

      Karl-Heinz Gilsdorf weist sowohl diesen Verdacht als auch die Vermutung, die Spendenbereitschaft beeinflusse die Platzvergabe, energisch zurück. Gleichwohl musste er nun im Marktausschuss den Spendenaufruf zurückziehen, um jeglichen Verdacht zu entkräften. Die 180 erwähnten Beschicker werden nun nochmals angeschrieben mit dem Hinweis, dass die Spendenaktion nicht stattfindet. Wer schon gespendet hat, bekommt sein Geld zurücküberwiesen.

      Gleichzeitig verzichtet die Stadt auf 30000 Euro, die der Kreuznacher Schaustellerverband für die Gestaltung des Kreisels spenden wollte. Die Kreuznacher Schausteller hatten sich im Vorfeld gegen die bundesweite Spendenaktion ausgesprochen und Gilsdorf eben jene 30000 Euro angeboten. Der lehnte dieses Angebot jedoch ab. Gilsdorf hat nun den solchermaßen abgewiesenen Kreuznacher Schaustellerverband im Verdacht, bundesweit in Schaustellerkreisen gegen die Spendenaktion Stimmung gemacht zu haben - ein Vorwurf, dem der Vorsitzende des Kreuznacher Schaustellerverbandes, Ralf Leonhard, kategorisch widerspricht. Hätte man "Wind machen" wollen, dann hätte man dies öffentlich schon vor Wochen getan. Er habe im Gegenteil auf die Mitglieder im Kreuznacher Verband eingewirkt, dass sie eben nicht an die Öffentlichkeit gehen sollten. Man habe in Gesprächen mit Kollegen zwar auch keinen Hehl daraus gemacht, dass man von der bundesweiten Spendenaktion nichts halte, doch nicht er habe die Leute angerufen, sondern sie ihn.

      Die Kreuznacher Schausteller halten die Idee einer Gestaltung des Kreisels mit Jahrmarktsmotiven nach wie vor für gut. Zweierlei sei jedoch falsch gelaufen: Erstens sei es problematisch gewesen, die Spendenbitte zwei Wochen vor der offiziellen Standplatzvergabe zu verschicken, zweitens sei es ebenso falsch gewesen, die Spendenbitte an nur 180 Beschicker zu versenden, weil dies natürlich den Eindruck entstehen lasse, dass bereits eine Vorentscheidung getroffen worden sei.

      Karl-Heinz Gilsdorf erwägt nun aber wiederum, Toni Thoma zu verklagen. Denn der Autoscooter-Betreiber, der schon seit Jahren vergeblich versucht, auf dem Kreuznacher Jahrmarkt Fuß zu fasssen, wirft Gilsdorf auch vor, er habe sich abfällig über sein Fahrgeschäft geäußert. Als Zeuge für die despektierlichen Aussagen des Beigeordneten wurde Wolfgang Bouffleur (SPD) genannt. Der bestreitet aber, Thoma von entsprechenden Äußerungen Gilsdorfs berichtet zu haben. Für Gilsdorf ist das Ganze eine "üble Kampagne" von Thoma. Dessen Anwalt droht aber: "Gerade der jetzige Spendenaufruf an eine spezielle Anzahl von Schaustellern, die regelmäßig in Bad Kreuznach die Plätze erhalten, belegt unseres Erachtens, dass die Durchführung eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens durchaus Aussicht auf Erfolg hat." Doch daran sei seinem Mandanten gar nicht gelegen, heißt es: "Er wehrt sich nur gegen das in Deutschland einzigartige Vergabeverhalten und die persönliche Misskreditierung." Gefordert wird eine Stellungnahme der Stadt bis zum 23. Dezember.



      Quelle: <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/8060081.htm">Patzer bei der Platzvergabe (Allgemeine Zeitung, 17.12.2009)</a>

    • Re:Bad Kreuznach Jahrmarkt 2010

      Klage abgewiesen


      Schausteller-Antrag abgewiesen

      22.07.2010 - BAD KREUZNACH

      (red). Ein Schausteller kann nicht erzwingen, an dem Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 mit Kinder-Autoskootern teilzunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit den Eilantrag eines Schaustellerunternehmens abgelehnt.

      Für den Jubiläums-Jahrmarkt, der vom 20. bis 24. August statfindet, hatte der Betreiber von Kinder-Autoskooter bei der Stadtverwaltung beantragt, mit seinem Betrieb zugelassen zu werden. Er blieb erfolglos: Fahrgeschäfte, die sich an Kleinkinder richten, lasse sie nicht zu, sofern sie mit besonderen Erschütterungen verbunden seien. Gegen die Ablehnung hat sich die Antragstellerin mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt.

      Das Gericht hat die ablehnende Entscheidung der Stadt bestätigt: Sie dürfe das von ihr veranstaltete Volksfest nach ihrem Ermessen gestalten und entscheiden, bestimmte Sparten von Geschäften nicht zuzulassen. Ihre Entscheidung, Fahrgeschäfte für Kleinkinder, die mit besonderen Erschütterungen verbunden seien, nicht an dem Volksfest teilnehmen zu lassen, sei deshalb nicht zu beanstanden, zumal auch in den vergangenen 40 Jahren kein Kinder-Autoskooter auf dem Jahrmarkt vertreten gewesen sei. Dass die Entscheidung der Stadt auf sachfremden Erwägungen beruhe, sei nicht festzustellen, so das Verwaltungsgericht.

      Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

      Weitere Verfahren, die die Zulassung von Fahrgeschäften zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 betreffen, sind bei Gericht anhängig.



      Quelle: <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/9170386.htm">Schausteller-Antrag abgewiesen (Allgemeine Zeitung, 22.07.2010)</a>
    • Re:Bad Kreuznach Jahrmarkt 2010

      Diese Klage und noch weitere anhängige hätte man sich sparen können.
      Die Stadt,wie in diesem Fall kann jederzeit endscheiden,welches Geschäft den Platz beschickt.Selbst mündliche Absprachen,die in der Vergangenheit getroffen wurden,können hinterher nicht als Anspruch geltend gemacht werden.Sowas sollte man aber eigendlich wissen.
      Bei bestehenden Verträgen,sieht die Sache wieder anders aus,ist hier aber nicht der Fall.Wenn man schlau ist,sollte man sich den Weg zur oberen Distanz(Oberlandesgericht)sparen,denn die Prozesskosten werden nicht weniger.
      Selbst gefällte Grundsatzurteile in diesem Bereich,die in der Vergangenheit für die Gerichte bindend waren,werden heute nicht mehr berücksichtigt,da jeder Fall ein Einzelfall ist und der Richter nach Ermessen endscheiden kann.
    • Re:Bad Kreuznach Jahrmarkt 2010

      Ich beobachte das Prozedere schon eine ganze weile.
      Bei jeder größeren Veranstaltung im Großraum Rhein-Main-Nahe-Neckar versuchen sich Schausteller auf die Plätze einzuklagen, mit der Begründung: Alle Berwerbungen/Schausteller sind gleich zu behandeln.
      Der tiefere Sinn ist es, den Bergiff *Stammbeschicker* zu knacken.
      Man will die Veranstalter/Kommunen zwingen, auch andere Schausteller auf den Festplätzen zuzulassen und nicht nur die alt bewährten immer wieder zu nehmen.

      In Bad Kreuznach sind bereits seit Anfang des Jahres alle Verträge verschickt worden. Auf Grund der anhängigen Klagen wurden einige Verträge unter Vorbehalt verschickt. Der/die betroffenen Schausteller hängen bis zur Gerichtsentscheidung voll in der Luft. Ihr vorläufiger Vertrag wird erst dann gültig, wenn die Klagen der anderen abgewiesen werden.

      Wie soll das in Zukunft weiter gehen?


      Gruß

      Hermann

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    • Re:Bad Kreuznach Jahrmarkt 2010

      Alle Klagen abgewiesen.

      Keiner konnte sich einklagen

      06.08.2010 - BAD KREUZNACH

      (isa). An der Aufstellung des Jahrmarkts-Festplatzes wird sich nicht mehr viel ändern. Alle fünf abgewiesenen Bewerber, die sich per Gerichtsbeschluss an der Teilnahme einklagen wollten, haben verloren. Diese teilte Beigeordneter Karl-Heinz Gilsdorf mit. Gegen Nichtzulassung hatten zwei Betreiber von Autoskooteranalgen, ein Break-Dance-Besitzer sowie ein Karussell der Sparte „Polyp“ geklagt. Auch der Kinder-Autoskooter wird nicht auf der Pfingstwiese stehen. „Das wird seit 40 Jahren nicht zugelassen, diese Art eines Fahrgeschäftes werden wird auch in Zukunft nicht zulassen“, betont Gilsdorf



      Quelle: <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/9227656.htm">Keiner konnte sich einklagen (Allgemeine Zeitung, 06.08.2010)</a>
    • Re:Bad Kreuznach Jahrmarkt 2010

      Alle Klagen abgewiesen.

      Teil 2

      Bad Kreuznacher Jahrmarkt: Vier Schausteller dürfen nach Urteil nicht kommen

      10.08.2010 - BAD KREUZNACH / KOBLENZ

      Vier weitere Eilanträge von Schaustellern auf Zulassung ihrer Fahrgeschäfte zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt sind abgelehnt worden. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mitteilte, geht es dabei um zwei Autoscooter, einen sogenannten Breakdancer und ein weiteres Fahrgeschäft.

      Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Platzkapazität des Jahrmarkts erschöpft sei. Mitte Juli hatte das Gericht bereits den Eilantrag auf Zulassung eines Kinder-Autoscooters abgelehnt. Der Jahrmarkt wird vom 20. bis 24. August organisiert.

      Die Stadt hatte Zulassungsanträge der Schausteller für ihre Fahrgeschäfte abgelehnt. Nach erfolglosem Widerspruch wollten die Unternehmer eine Genehmigung im Eilverfahren erzwingen. Die Richter verwiesen jedoch darauf, dass es auf dem Gelände an Raum mangele. So seien etwa für Autoscooter auf dem Jahrmarkt nur drei Plätze vorgesehen und bereits vergeben worden. Beim Breakdancer sei zudem umstritten, ob die Ablehnung der Stadt auf einem sachgerechten Platzkonzept beruhe. Dies hätte im Eilverfahren jedoch nicht mit der für eine Zulassung notwendigen Gewissheit geklärt werden können.

      Schon Eilantrag zu Gunsten der Stadt

      Bei einem ersten Eilantrag im Juli hatte das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, die Stadt dürfe das Volksfest nach ihrem Ermessen gestalten und entscheiden, bestimmte Sparten von Geschäften nicht zuzulassen. So sei es nicht zu beanstanden, wenn sie etwa Fahrgeschäfte, die sich an Kleinkinder richteten, nicht zulasse, sofern diese mit besonderen Erschütterungen verbunden seien.

      Verbliebene Bedenken gegen die Vergabeentscheidungen würden im Klageverfahren abschließend zu klären sein, erklärte das Gericht. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.



      Quelle: <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/9246634.htm">Bad Kreuznacher Jahrmarkt: Vier Schausteller dürfen nach Urteil nicht kommen
    • Re:Bad Kreuznach Jahrmarkt 2010

      Auch beim OVG kein Erfolg.

      Oberverwaltungsgericht bestätigt: Keine weiteren Fahrgeschäfte

      18.08.2010 - BAD KREUZNACH

      (red). Die Stadt Bad Kreuznach muss keine weiteren Fahrgeschäfte zum Jahrmarkt 2010 zulassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

      Die Stadt hatte die Zulassung von vier weiteren Fahrgeschäften abgelehnt. Die hiergegen gestellten Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen hatten bereits beim Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun die erstinstanzlichen Entscheidungen.

      Platzkonzept entwickeln

      Der Veranstalter eines Jahrmarktes dürfe, insbesondere im Fall des Bewerberüberhangs, die Zulassung weiterer Fahrgeschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen ablehnen. Für die sachgerechte Ermessensausübung könne der Veranstalter ein Platzkonzept entwickeln, welches eine ausgewogene Verteilung der unterschiedlichen Arten von Fahrgeschäften vorsehe.

      Mit der hiernach in der Stadt Bad Kreuznach bestehenden Marktsatzung stehe die Ablehnung der Zulassung eines weiteren Auto-Skooters, des Kinder-Auto-Skooters „Crazy Time 2“ sowie der Fahrgeschäfte „Break Dance No. 1“ und „Joker“ in Einklang.

      „Bekannt und bewährt“

      Die Auswahl der zugelassenen drei Auto-Skooters als „Traditionsbetriebe“ sei nach dem Grundsatz „bekannt und bewährt“ und wegen ihres teilweise lokalen Bezugs im Hinblick auf das Jubiläum 200 Jahre Kreuznacher Jahrmarkt rechtlich nicht zu beanstanden. Weiterhin habe die Stadt den Kinder-Auto-Skooter „Crazy Time 2“ vom Jahrmarkt ausschließen dürfen, weil sie dieses Fahrgeschäft für Kinder als nur eingeschränkt geeignet habe ansehen können.

      Der für Fahrgeschäfte des Typs „Break Dancer“ vorgesehene Standplatz reiche für den größeren „Break Dance No. 1“ nicht aus. Schließlich könne der Betreiber des Fahrgeschäfts „Joker“ nicht verlangen, dass sämtliche existierende Fahrgeschäftssparten mit zumindest einem Geschäft auf dem Bad Kreuznacher Jahrmarkt vertreten seien.



      Quelle: <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/9276884.htm">Oberverwaltungsgericht bestätigt: Keine weiteren Fahrgeschäfte (Allgemeine Zeitung, 18.08.2010)</a>